Rehabilitation
Das Ziel von Rehabilitationsmaßnahmen ist die Wiedereingliederung von Verunfallten in den Berufsalltag. Folgende medizinische Leistungen stehen zur Verfügung und werden von der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) getragen:
- Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- Arznei und Verbandmittel
- Heilmittel einschließlich Krankengymnastik, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie
- Ausstattung mit künstlichen Körperteilen, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln einschließlich der notwendigen Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung, sowie die Ausbildung im Gebrauch der Hilfsmittel
- Belastungserprobung und Arbeitstherapie
- Gewährung von Pflege
Soweit erforderlich, wird die Heilbehandlung mit Unterkunft und Verpflegung in einem Krankenhaus oder in einer Kur- oder Spezialeinrichtung gewährt. Heilbehandlung wird auch dann gewährt, wenn für die Gefahr besteht, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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