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Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.

Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes:

  • plötzlich
  • von außen
  • unfreiwillig
  • Gesundheitsschädigung
  • Ereignis

Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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