Start » Versicherungslexikon » Unfallversicherung Lexikon » Zahlungsweise

Zahlungsweise

Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von

  • 3 % für halbjährliche Zahlungsweise
  • 5 % für vierteljährliche Zahlung
  • 6 % für monatliche Zahlung

für alle Antragsarten.

Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Unfallversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Unfallversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de