Pferdehalterhaftpflichtversicherung Vergleich

Auch für die Halter von Pferden ist ein wirksamer Versicherungsschutz unabdingbar, denn laut BGB (Stichwort: Gefährdungshaftung) hat sich ein Geschädigter im Falle von Ansprüchen stets zunächst an den Halter des Tieres zu wenden, erst danach an den Reiter. Wobei es für den Reiter durchaus möglich ist, sein Unverschulden nachzuweisen, wohingegen die dem Halter nicht gelingen dürfte! Mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung hingegen gibt es keinen Grund zur Sorge. Zudem sind im Versicherungsschutz alle nennenswerten Schäden, wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden eingeschlossen. Unser Versicherungsvergleich findet den für Sie günstigsten Versicherer bei optimaler Leistung – jetzt online vergleichen.
