Abhanden kommen
Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen sind nicht versichert. Sollte die versicherte Sache aber infolge eines Schadenereignisses abhanden kommen, liegt ein ersatzpflichtiger Schaden vor.
Beispiel:
Bei einem Brand entfernen Sie, als Versicherter, Ihre wertvolle, bleiverglaste Eingangstür und stellen Sie auf die Straße, damit die Tür nicht auch Opfer der Flammen wird. Ein Passant nimmt sie mit. Da die Tür eine versicherte Sache ist und im Rahmen Ihres Rettungsversuchs bei einem Brandschaden abhanden gekommen ist, ist sie über die Wohngebäude-Versicherung versichert. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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