Allmählichkeitsschaden
In der Gebäudeversicherung sind je nach Tarifbedingungen auch Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Dämpfen, Gasen oder Feuchtigkeit entstehen eingeschlossen.
Beispiel: In einem Gebäude entstehen Feuchtigkeitsschäden nicht durch den unmittelbaren Austritt von Wasser (Rohrbruch), sondern langsam durch anhaltende Einwirkung (Schimmelpilzbildung). Diese Schäden wären dann eingeschlossen, wenn die Bedingungen die entsprechende Klausel beinhalten. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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