Bestimmungswidriger Wasseraustritt
Ein Austritt von Leitungswasser ist bestimmungswidrig, wenn es an nicht dafür vorgesehenen Stellen austritt oder keine bestimmungsgemäße Verwendung vorliegt, beispielsweise bei einem undichten Heizkörper oder einer überlaufenden Badewanne. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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