Betriebsschaden
Nicht versichert sind Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt sind.
Zur Illustration ein Beispiel:
Durch den Betrieb einer angeschlossenen Feuerung entzünden sich Rußablagerungen im Schornstein. Die Rußablagerungen als auch die Entzündung entstanden durch den Betrieb der Feuerung. Eine Leistung ist ausgeschlossen.
Nutzfeuerschäden [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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