Bruchschaden
Versichert sind nach § 7 Nr. 1 VGB 2001 auch Bruchschäden an den Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Hauses, der Warmwasser- und Dampfheizungsanlage sowie von Sprinkler- und Berieselungsanlagen.
Leitungswasser [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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