Einwirkungsschaden
Unter Einwirkungsschäden versteht man in der Sachversicherung Schäden, die durch die unmittelbare oder auch: direkte Einwirkung einer versicherten Gefahr entstanden sind.
Beispiel:
Ein mächtiger Sturm beschädigt unmittelbar den hohen Schornstein der Zaubererschule Hogwarts.
Fazit: Ein Einwirkungsschaden ist also das Gegenteil eines Folgeschadens. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Wohngebäudeversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
