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Elementarschäden

Als Elementarschäden bezeichnet man Schäden, die durch Hochwasser, Lawinen, Erdbeben et cetera verursacht wurden. In der Wohngebäude-Versicherung nach den VGB 88 sind Elementarschäden generell ausgeschlossen.
Es gibt Versicherer, die hier eine spezielle Elementarschadenversicherung anbieten beziehungsweise durch eine Klausel in die Wohngebäude-Versicherung einschließen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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