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Folgeschaden

In der Wohngebäude-Versicherung sind auch Folgeschäden versichert: Versicherte Sachen können sowohl durch unmittelbare Einwirkungen eines Schadenereignisses als auch durch unvermeidbare Folgeschäden beeinträchtigt werden.
Beispiel:
Durch Sturmeinwirkung wird das Hausdach der Familie Weasley abgedeckt; nachfolgender Regen beschädigt den Teppich in Rons Zimmer. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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