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Geräteschuppen

Ein Geräteschuppen zählt in der Wohngebäude-Versicherung zu den versicherten Sachen, wenn er im Antrag genannt ist. Ansonsten zählt er zu den Nebengebäuden und ist dann nur durch zusätzlichen Einschluss versichert (Klausel 7298). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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