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Gewerblich genutzte Räume

Über die Wohngebäude-Versicherung versicherbar sind auch Wohngebäude mit einem gewerblich genutzten Flächenanteil von maximal 50 %. Der Mietverlust von gewerblich genutzten Räumen kann nicht über die Wohngebäude-Versicherung abgesichert werden. Hierzu benötigt man einen separaten Vertrag für eine Mietverlustversicherung nach den Allgemeinen Bedingungen für Mietverlust (1989). [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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