Gleitender Neuwertfaktor
Die Bezeichnung Gleitender Neuwertfaktor ist an die Stelle des Begriffs Prämienfaktor oder Beitragsrichtzahl getreten. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass sich nicht nur die Prämie für Sie, als Versicherungsnehmer ändert, sondern auch die Haftung des Versicherers für entstandene Schäden.
Kurz: Die Gleitende Neuwertversicherung ist keine Prämienanpassungsklausel.
Gleitende Neuwertversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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