Nutzfeuerschäden
Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Nutzwärme ausgesetzt werden, sind im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung nicht versichert. In der Wohngebäude-Versicherung stellen die Nutzwärmeschäden meist nur Bagatellschäden dar, sodass eine Klausel für Nutzwärmeschäden zu den VGB 2001 genehmigt wurde.
Beispiel:
Der Schornstein im Hause der Familie Weasley entzündet sich dadurch, dass sich Rußablagerungen auf Grund eines Nutzfeuers entzünden und einen Dachstuhlbrand auslösen. Der Schornstein, der bestimmungsgemäß dem Nutzfeuer beziehungsweise der Wärme ausgesetzt wurde, ist nicht versichert, wohl aber der Schaden am Dachstuhl. Der Schornstein der Familie Weasley ist nur versichert, wenn die Klausel für Nutzwärmeschäden eingeschlossen wurde. [Lexikon Stand:
31.03.2009]
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