Planschwasser
Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser sind über die Wohngebäude-Versicherung nicht mitversichert. Dieser Ausschluss ist definitiv gültig, wenn Plansch- oder Reinigungswasser aus nicht mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen austritt (Planschbecken, Putzeimer). Bei mit dem Rohrleitungssystem verbundenen Einrichtungen (Badewannen, Wasch- oder Geschirrmaschinen) ist zu unterscheiden, ob der Schaden darauf zurückzuführen ist, dass er durch Planschen (Kinder tollen in der Wanne herum) oder dadurch entstanden ist, dass Wasser aus undichten Stellen austritt. Letzteres ist mitversichert.
Leitungswasser [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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