Realkredit
Für Gebäude, die zur Zeit des Versicherungsfalls mit Hypotheken, Reallasten, Grund- oder Rentenschulden belastet sind, wird die Entschädigung nur gezahlt, soweit ihre Verwendung zur Wiederherstellung genutzt wird. Da sich diese einfache Entschädigungsklausel auf die gesamte Entschädigungsleistung erstreckt, wird dem Interesse der Realgläubiger Rechnung getragen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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