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Schadenabwendungskosten

Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Rettungskosten) sind versichert. Dabei handelt es sich um die notwendigen Kosten für diejenigen Maßnahmen, die der Versicherte zur Abwendung oder Minderung des Schadens für geboten hält. Dabei ist unerheblich, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Die Bestimmungen über die Entschädigungsgrenzen, wie sie für die versicherten Kosten nach § 2 Nr. 1 und 1 im § 26 VGB 2001 geregelt sind, gelten für Schadenabwendungskosten nicht. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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