Schadenfall
Als Schadenfall im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung bezeichnet man die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen versicherter Sachen (z. B. Gebäude sowie Gebäudezubehör) durch die versicherten Gefahren und Schäden der auch einzeln versicherbaren Gefahrengruppen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Entschädigt werden auch Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung und Frostschäden an sonstigen leitungswasserführenden Einrichtungen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Wohngebäudeversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
