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Sicherheitsvorschriften

Sicherheitsvorschriften sind Obliegenheiten. Sie fordern vom Versicherten oder einer ihm gleichgestellten Person ein bestimmtes Verhalten im Sinne der Vorsorge beziehungsweise Vorbeugung von Versicherungsfällen oder der Minderung von Schäden. (Für die Wohngebäude-Versicherung sind diese in § 24 VGB 2001 geregelt.) [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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