Sonnenkollektoren
Die Sonnenkollektoren der Solarheizungsanlagen sind als Gebäudebestandteile mitversichert. Dabei ist es egal, ob die Kollektoren auf dem Dach des versicherten Gebäudes oder außen an dem Gebäude angebracht sind. Auch für auf dem Versicherungsgrundstück befindliche Kollektoren besteht Versicherungsschutz, wenn sie gemeinsam mit dem versicherten Gebäude eine technisch-wirtschaftliche Einheit bilden. [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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