Sturm
Voraussetzung für die Ersatzpflicht der Versicherung bei Sturmschäden ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h).
Der Sturm kann nachgewiesen werden, wenn
- vom zuständigen Wetteramt am Schadentag und für den Schadenort mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h) festgestellt wurde oder
- in der Nachbarschaft gleichartige Sturmschäden aufgetreten sind oder
- der Schaden nach menschlichem Ermessen nur durch einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 (62- 74 km/h) entstanden sein kann.
Hagel [Lexikon Stand: 31.03.2009]
Im Wohngebäudeversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.
