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Überspannung

Überspannungs- und Kurzschlussschäden durch Blitz an elektrischen Einrichtungen sind (nach § 5 Nr. 8 b) aus der Wohngebäude-Versicherung ausgeschlossen. Diese Schäden sind über die Klausel 7160 zusätzlich einzuschließen. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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