Start » Versicherungslexikon » Wohngebäudeversicherung Lexikon » Unbemannte Flugkörper

Unbemannte Flugkörper

Der Anprall oder der Absturz unbemannter Flugkörper ist nicht versichert. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unbemannter Flugkörper nach Absturz im versicherten Gebäude explodiert oder einen Brand verursacht.
Diese Gefahr kann jedoch über die Klausel 7162 mit eingeschlossen werden.

Absturz eines Luftfahrzeuges [Lexikon Stand: 31.03.2009]

Im Wohngebäudeversicherung Lexikon der insurance1 agency finden Sie Definitionen und Erläuterungen rund um das Thema Wohngebäudeversicherung. Über unseren Versicherungsvergleich und die dazugehörigen Begriffserklärungen gelangen Sie direkt zu den gewünschten Informationen und erhalten sogleich ein passendes Angebot.

Wir vergleichen Versicherungen! www.insurance1.de