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Unterversicherung

Eine Unterversicherung im Rahmen der Wohngebäude-Versicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles.
Bei Unterversicherung wird im Schadenfall nur der Teil ersetzt, der sich zur gesamten Schadensumme verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Kurz: Unterversicherung rächt sich mit dem ersten Versicherungsfall, denn nicht der gesamte Schaden wird ersetzt. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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