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Versicherungsfall

Die Bestimmung des Begriffs Versicherungsfall hat in der Wohngebäude-Versicherung große Bedeutung, da an den Versicherungsfall verschiedene Rechtsfolgen mit erheblichen materiellen Auswirkungen gebunden sind. Beispielsweise die Mitversicherung der Kosten, des Mietausfalls, der Entschädigung für die zerstörten Gebäudebestandteile.
Der Versicherungsfall in der Wohngebäude-Versicherung ist definiert als die Zerstörung, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von versicherten Sachen durch eine versicherte Gefahr am Versicherungsort während der Dauer des Versicherungsschutzes. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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