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Versicherungssumme

Entschädigung = Versicherungssumme x Schaden / Versicherungswert

Versicherungswert Beispiel:
Ein Kunde hat eine Versicherungssumme von 150.000 € und einen Sachschaden von 100.000 €. Bei der Schadenhöhenermittlung stellt der Gutachter einen (an sich als Versicherungssumme einzutragenden) Versicherungswert von 175.000 € fest. Die Entschädigungsleistung wird wie folgt ermittelt:
150.000 € (Versicherungssumme)
x 100.000 € (Schaden)
/ 175.000 € (Versicherungswert)
Die Entschädigung beträgt 85.714 € da der Versicherungsnehmer nur 85,7 % seines Wertes versichert hat.
Sind noch zusätzlich Aufräum- und Bewegungskosten in Höhe von 11.000 € entstanden, erhält der Kunde diese ebenfalls nur entsprechend dem Verhältnis Versicherungssumme/Versicherungswert. Dies entspricht in diesem Beispiel einer Entschädigung von 9.427 €.

Gleitende Neuwertversicherung [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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