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Wertminderung

Eine Wertminderung ist als Mittel der Entschädigung im Rahmen der VGB 2001 nur in den Fällen vorgesehen, in denen eine Reparatur erfolgte und dennoch eine Wertminderung bleibt. Nach § 26 Nr. 1 a VGB 2001 werden die notwendigen Reparaturkosten zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles zuzüglich einer Wertminderung ersetzt, die durch Reparatur nicht auszugleichen ist. [Lexikon Stand: 31.03.2009]

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