Zubehör
Mitversichert ist nach den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) über die Wohngebäude-Versicherung auch Zubehör, das im Gebäude oder außen am Gebäude angebracht ist und zur Instandhaltung des Gebäudes oder zur Nutzung zu Wohnzwecken benutzt wird.
Zum Instandhaltungszubehör zählt beispielsweise:
Fassadenfarbe, Dachziegel, Ersatzfliesen
Zum Zubehör zu Wohnzwecken zählt:
Balkonkästen, Hausbriefkästen, Treppenhauslampen
Nicht versichert ist Zubehör, das zu gewerblichen Zwecken verwendet wird. Diese sind nur durch besondere Vereinbarung versicherbar.
Versicherte Sachen [Lexikon Stand: 31.03.2009]
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